Clubordnung
Der Renault Oldie Club Viersen Deutschland e.V. gibt sich eine Clubordnung, um nicht Satzung bedingte Regelungen fest zu legen. Die Clubordnung ist in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen. 1.) Clubbeitrag Die Mitglieder haben einen Jahresmitgliedsbeitrag in der Jahreshauptversammlung am 05.03.2016 beschlossen. Ab 2025 beträgt der Jahresbeitrag je Mitglied 30€ (Kalenderjahr 01. Januar bis 31. Dezember) Der Beitrag wird am 01.Februar eines Jahres per Lastschrift eingezogen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift (Rücklastschrift) gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten des Zahlers. Bei 2.Rücklastschrift in Folge erfolgt die Kündigung der Mitgliedschaft. Der Aufnahmebeitrag für neue Mitglieder (Einzelperson bzw. Paar) beträgt einmalig 50 €. Im ersten Kalenderjahr entfällt der Jahresbeitrag. 2.) Veranstaltungen Der Vorstand entscheidet mit Abstimmung der Mitglieder die Veranstaltungstermine. Alle öffentlichen Veranstaltungen im Namen des ROC Viersen /Deutschland e.V. müssen vom ROC Viersen, auf eigene Kosten, haftpflichtversichert werden. Bei allen Veranstaltungen, die der Club organisiert und entscheidet, hat der Vorstand (1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende) Organisations- und Weisungsrecht. Der Vorstand kann zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Mitglieder bestimmen. Alle Mitglieder, die an Veranstaltungen aktiv teilnehmen und im Einsatzplan stehen, werden zu einer „Dankeschön-Veranstaltung“ vom Vorstand eingeladen. Diese Veranstaltung findet nur statt, wenn genug Teilnehmer zusagen. 3.) Homepage Der ROC Viersen / Deutschland e.V. betreibt eine Homepage. Die Betreuung der Homepage erfolgt von einem Administrator. Alle eingestellten Informationen sind unter der Verantwortung des Vorstandes und müssen entsprechend abgesichert sein. Die Mitglieder müssen eine Zustimmung für eingestellte Daten von Fahrzeugen und Namen schriftlich - per E-Mail- erteilen. Das Impressum ist mit Verantwortlichkeit des Vorstandes und des Administrators auszuweisen. 4.) Club – Logo Das Club -Logo ist Eigentum des ROC Viersen / Deutschland e.V. Es darf zu Werbezwecken weitergegeben werden. 5.) Pressearbeit Beiträge für Presse, Radio und TV, die den ROC Viersen e.V. betreffen sind mit dem Vorstand VORHER abzusprechen. 6.) Kassenführung / Erledigung von Geldanweisungen Beschlossene finanzielle Abwicklungen können vom Kassenwart durchgeführt werden. Für alle getätigten Kassengeschäfte muss es einen Belegnachweis geben, der in die Akten aufgenommen wird. Barausgaben werden nur gegen Beleg ausgezahlt. Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung über E-Mail außerplanmäßige Zahlungen erledigen lassen. 7.) Der offizielle Schriftverkehr erfolgt ausschließlich über E-Mail. 8.) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vorstand unverzüglich über Adress- und E-Mail- Änderungen PER E-Mail zu informieren. Änderungen an der Clubordnung wurde durch die Mitglieder des ROC Viersen e.V. in der Jahres-Haupt-Versammlung am 05.04.2025 neu beschlossen. Unterschrift Vorstand: 1.Vorsitzender............................................... 2.Vorsitzender............................................... Kassenwart...................................................... Schriftführer..................................................... (im Original gezeichnet)